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Die Flensburger Punktesünderkartei heißt demnächst Fahreignungsregister. Bauen Sie jetzt noch Punkte ab, ehe der Lappen weg ist, denn das Abbausemina wie es jetzt besteht gibt es dann nicht mehr!!!!!

Ramsauer stellt neues Flensburger Punktesystem vor

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hat am Dienstag die Eckpunkte für die von ihm geplante Reform des Verkehrssünderdatei des Kraftfahrt-Bundesamts in Flensburg vorgestellt. Der Bewertungskatalog solle künftig schwere und besonders schwere Verstöße stärker betonen, teilte sein Ressort bei einer Pressekonferenz in Berlin mit. „So können wir die Fahreignung derjenigen, die unbelehrbar und wiederholt gegen die Verkehrsregeln verstoßen, bewerten und registrieren“, sagte Ramsauer.

Wie bereits angekündigt, soll es statt des bisherigen Systems von einem bis sieben Punkten nur noch zwei Kategorien geben. Schwere Verstöße (Ordnungswidrigkeiten) sollen dabei mit einem Punkt geahndet werden, besonders schwere Verstöße (Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot und Straftaten) mit zwei Punkten. Führerscheinentzug droht dann schon bei acht statt 18 Punkten. Bei einem Stand von vier Punkten erhalten Autofahrer eine Ermahnung, ab sechs Punkten eine letzte Verwarnung und eine Anordnung zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Wer mehr als acht Punkte hat, muss den Führerschein abgeben.

Das Ziel der Neuregelung ist mehr Verkehrssicherheit. Im Mittelpunkt stehe die Fahreignung, erklärte Ramsauer. Um dies zu verdeutlichen, solle das Verkehrszentralregister künftig Fahreignungsregister heißen. Nicht sicherheitsrelevante Verstöße wie das unerlaubte Einfahren in Umweltzonen oder Kennzeichenmissbrauch sollen darin nicht mehr erfasst werden. Ein Punkte-Tacho in den Ampelfarben soll Autofahrern ihren Status im neuen Fahreignungsregister veranschaulichen.

Keine Generalamnestie für Raser

Auch die Tilgungsfristen will das Bundesverkehrsministerium straffen: Das soll verhindern, dass der Punktestand in Flensburg über einen immer längeren Zeitraum immer höher wird. Besonders schwere Verstöße bleiben demnach fünf statt zwei Jahre gespeichert, schwere Verstöße zweieinhalb statt bisher zwei Jahre. Straftaten am Steuer wie Alkoholfahrten ab 1,1 Promille sind im neuen Fahreignungsregister zehn statt fünf Jahre erfasst. Einmal getilgte Entscheidungen bleiben getilgt und leben nicht wieder auf. Die Möglichkeit, Punkte durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar abzubauen, soll es nicht mehr geben.

Bei der geplanten Reform der Flensburger Kartei für Verkehrssünder ist laut Ramsauer kein Erlass der rund 47 Millionen Altpunkte vorgesehen. „Die alten Punkte werden in das neue System überführt. Niemand wird dabei besser oder schlechter gestellt“, sagte Ramsauer. Die jeweils erreichte Maßnahmenstufe werde in das neue Fahreignungs-Bewertungssystem übernommen. „Eine Generalamnestie, also einen Punkteerlass und damit Freibrief für Raser oder Alkoholfahrer wird es nicht geben“, betonte der Bundesverkehrsminister bei der Vorstellung seiner Pläne in Berlin.

Durch die neuen Regelungen werden voraussichtlich rund eine Million Personen weniger im Register erfasst. Mit Blick auf die Senkung der Schwelle für den Führerscheinentzug von 18 auf 8 Punkte rechnet das Bundesverkehrsministerium mit jährlich etwa 500 Entzügen mehr. Bisher sind es bei rund 52 Millionen Führerschein-Inhabern etwa 5000 pro Jahr. Wie Ramsauer sagte, sollen die von ihm vorgelegten Eckpunkte eine breite öffentliche Debatte auslösen. Es handle sich noch nicht um eine fertige Gesetzesvorlage. (ag/dpa)

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hat am Dienstag die Eckpunkte für die von ihm geplante Reform des Verkehrssünderdatei des Kraftfahrt-Bundesamts in Flensburg vorgestellt. Der Bewertungskatalog solle künftig schwere und besonders schwere Verstöße stärker betonen, teilte sein Ressort bei einer Pressekonferenz in Berlin mit. „So können wir die Fahreignung derjenigen, die unbelehrbar und wiederholt gegen die Verkehrsregeln verstoßen, bewerten und registrieren“, sagte Ramsauer.

Wie bereits angekündigt, soll es statt des bisherigen Systems von einem bis sieben Punkten nur noch zwei Kategorien geben. Schwere Verstöße (Ordnungswidrigkeiten) sollen dabei mit einem Punkt geahndet werden, besonders schwere Verstöße (Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot und Straftaten) mit zwei Punkten. Führerscheinentzug droht dann schon bei acht statt 18 Punkten. Bei einem Stand von vier Punkten erhalten Autofahrer eine Ermahnung, ab sechs Punkten eine letzte Verwarnung und eine Anordnung zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Wer mehr als acht Punkte hat, muss den Führerschein abgeben.

Das Ziel der Neuregelung ist mehr Verkehrssicherheit. Im Mittelpunkt stehe die Fahreignung, erklärte Ramsauer. Um dies zu verdeutlichen, solle das Verkehrszentralregister künftig Fahreignungsregister heißen. Nicht sicherheitsrelevante Verstöße wie das unerlaubte Einfahren in Umweltzonen oder Kennzeichenmissbrauch sollen darin nicht mehr erfasst werden. Ein Punkte-Tacho in den Ampelfarben soll Autofahrern ihren Status im neuen Fahreignungsregister veranschaulichen.

Keine Generalamnestie für Raser

Auch die Tilgungsfristen will das Bundesverkehrsministerium straffen: Das soll verhindern, dass der Punktestand in Flensburg über einen immer längeren Zeitraum immer höher wird. Besonders schwere Verstöße bleiben demnach fünf statt zwei Jahre gespeichert, schwere Verstöße zweieinhalb statt bisher zwei Jahre. Straftaten am Steuer wie Alkoholfahrten ab 1,1 Promille sind im neuen Fahreignungsregister zehn statt fünf Jahre erfasst. Einmal getilgte Entscheidungen bleiben getilgt und leben nicht wieder auf. Die Möglichkeit, Punkte durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar abzubauen, soll es nicht mehr geben.

Bei der geplanten Reform der Flensburger Kartei für Verkehrssünder ist laut Ramsauer kein Erlass der rund 47 Millionen Altpunkte vorgesehen. „Die alten Punkte werden in das neue System überführt. Niemand wird dabei besser oder schlechter gestellt“, sagte Ramsauer. Die jeweils erreichte Maßnahmenstufe werde in das neue Fahreignungs-Bewertungssystem übernommen. „Eine Generalamnestie, also einen Punkteerlass und damit Freibrief für Raser oder Alkoholfahrer wird es nicht geben“, betonte der Bundesverkehrsminister bei der Vorstellung seiner Pläne in Berlin.

Durch die neuen Regelungen werden voraussichtlich rund eine Million Personen weniger im Register erfasst. Mit Blick auf die Senkung der Schwelle für den Führerscheinentzug von 18 auf 8 Punkte rechnet das Bundesverkehrsministerium mit jährlich etwa 500 Entzügen mehr. Bisher sind es bei rund 52 Millionen Führerschein-Inhabern etwa 5000 pro Jahr. Wie Ramsauer sagte, sollen die von ihm vorgelegten Eckpunkte eine breite öffentliche Debatte auslösen. Es handle sich noch nicht um eine fertige Gesetzesvorlage. (ag/dpa)

Quelle: Verkehsrundschau 03/12



Ab sofort bieten wir in Wesel die Normalausbildung an, wie Sie jeder von anderen Fahrschulen kennt. Aber wie immer, heben wir uns von den Anderen ab. Denn wir bieten den theoretischen Unterricht jeden Nachmittag ab 16:00 Uhr an. Wenn Sie also mögen, dann können Sie jeden Tag nach der Schule zum Unterricht kommen. Sie müssen aber nicht, wenn Sie nicht wollen. Sie können auch 2 mal oder 3 mal u.s.w. kommen. Wie es Ihnen recht ist. Die Fahrstunden vereinbaren Sie dann mit unserem Büroteam.

Also worauf noch warten. Laufen oder Fahrrad fahren war gestern.



Unser Team in Essen wird ab den 25.07.2011 von einen neuen Fahrlehrer unterstützt. Herzlich willkommen Jörg Varnhold.



Unser Team wird in Wesel von 2 neuen Fahrlehrern unterstützt.

Herzlich willkommen Volker Schiemann und Dieter Berg.

Ab den 01.09 2011 bieten wir in Wesel auch die ganz normale Ausbildung an.

Täglich theoretischen Unterricht direkt nach der Schule. Fahrstunden nach Vereinbarung.



Mopedführerschein mit 15

Das Mindestalter für die künftige Moped-Klasse (AM) soll von jetzt 16 auf 15
Jahre gesenkt werden. So jedenfalls will es die Mehrheit des Verkehrsausschusses
des Deutschen Bundestags. In die gleiche Richtung zielt ein Entwurf des
Bundesverkehrsministeriums zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung. Das Moped
(max. 45 km/h) könnte so bald zum bevorzugten Einstiegsfahrzeug für Jugendliche
werden, weil es weit mehr Sicherheit als das Mofa bietet, das im heutigen
Straßenverkehr oft dem gefährlichen Abgedrängtwerden ausgesetzt ist. Ein
vernünftiger Vorstoß also, der jedoch am Bundesrat hängen bleiben könnte. Denn
die Bundesländer haben Sorge, die Senkung des Mindestalters könnte zu mehr
Unfällen Jugendlicher führen. Dabei stützen sie sich u. a. auf einen Bericht aus
Österreich, wonach dort seit Senkung des Mindestalters auf 15 Jahre im September
letzten Jahres die Anzahl schwerer Moped-Unfälle zugenommen haben soll. Ähnlich
argumentieren auch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), der Deutsche
Verkehrssicherheitsrat (DVR) und die Deutsche Verkehrswacht.

Österreichische Unfallzahlen ungeprüft zur Grundlage von auf Deutschland
bezogene Hochrechnungen heranzuziehen, ist nach Auffassung der Bundesvereinigung
der Fahrlehrerverbände e.V. unzulässig. Denn die österreichische Fahrausbildung
und -prüfung angehender Mopedfahrer ist mager und liegt somit weit hinter den in
Deutschland geltenden Anforderungen zurück. Die Kritiker des Verordnungsentwurfs
schenken in ihrem vorschnellen Urteil dem Wert qualifizierter theoretischer und
praktischer Ausbildung viel zu wenig Beachtung.

Wie auch immer, über Nacht wird „Moped mit 15“ ohnehin nicht kommen.
Voraussichtlich wird man bis zum 19.01.2013 warten müssen, denn das ist der Tag,
an dem in den Mitgliedstaaten wesentliche Neuregelungen der Dritten
EG-Führerschein-Richtlinie Rechtskraft erlangen.

Berlin, 26. Juli 2010 Quelle BVF



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